Gegenstand Raub; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 16. August 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen die Beschuldigten Anklage wegen Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 StGB. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg fällte am 10. Januar 2023 folgendes Urteil: 1. Die Beschuldigte ist schuldig des Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. 2. 2.1. Die Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 1 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 40 und 47 StGB zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.