4.2. 4.2.1. Der Beschuldigte macht in seiner Berufung geltend, es habe eine Notwehrsituation vorgelegen, weshalb das Wegstossen gerechtfertigt gewesen sei (Berufungsbegründung, N. 22 ff.). 4.2.2. 4.2.2.1. Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 15 StGB).