3. Die Dispositivziffer 4 des Urteils vom 25. Januar 2023 des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Strafgerichts, sei vollumfänglich aufzuheben. 4. Die Dispositivziffer 5 des Urteils vom 25. Januar 2023 des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Strafgerichts, sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 5. Die Dispositivziffer 6 des Urteils vom 25. Januar 2023 des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Strafgerichts, sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: