2. 2.1. Am 25. Januar 2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidium Baden statt mit der Befragung der Zeugin K., der Privatklägerin sowie des Beschuldigten. Unter gleichem Datum verurteilte der Gerichtspräsident den Beschuldigten wegen Tätlichkeit i.S.v. Art. 126 Abs. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 200.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen. Die Zivilforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. 2.2. Gegen dieses vorab im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 5. Februar 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 9. März 2023 zugestellt.