1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu: einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 450.00, bedingt, Probezeit 2 Jahre einer Busse von CHF 3'600.00 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Weitere Angaben 1. Höhe der bisher entstandenen Untersuchungskosten: CHF 600.00 2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 950.00 3. Auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung wird verzichtet."