1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB schuldig. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Er wird hierfür gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB sowie in Anwendung von Art. 47 StGB und Art. 40 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. 4. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB für die Dauer von 5 Jahren aus der Schweiz verwiesen. Es erfolgt keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).