Schliesslich ist er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 16. Januar 2023 wegen Verkehrsregelverletzung und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt worden. Letztere Taten beging der Beschuldigte am 29. Juli 2022 und damit nur wenige Tage nach seiner polizeilichen Einvernahme vom 17. Juni 2022 im vorliegenden Strafverfahren (UA act. 100 ff.).