Mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 30. August 2021 wurde er wegen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Fahrens ohne Berechtigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Schliesslich ist er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 16. Januar 2023 wegen Verkehrsregelverletzung und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt worden.