Brugg- Zurzach vom 14. August 2019 wurde er wegen – ebenfalls während der Probezeit begangener – unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 30. August 2021 wurde er wegen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Fahrens ohne Berechtigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.