Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 14. August 2019 wurde er wegen – ebenfalls während der Probezeit begangener – unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt.