von Fr. 600.00 verurteilt. Noch während laufender Probezeit delinquierte er erneut und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 14. Mai 2018 wegen Widerhandlung gegen des Betäubungsmittelgesetz sowie Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätze und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft