2.4. Der ledige und kinderlose Beschuldigte ist heute 31 Jahre alt. Er ist in Q._____ geboren und hat in R._____ die obligatorische Schule absolviert. Die prägenden Kindheits- und Jugendjahre hat er demnach in der Schweiz verbracht. Sprachlich ist er sehr gut integriert, er spricht einwandfrei Schweizer Dialekt. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C und sein Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz, auch wenn sich seine persönliche und gesellschaftliche Integration in der Schweiz in Anbetracht seines Aufwachsens in der Schweiz als eher schwach erweist. Seine Eltern und seine Geschwister sind in der Schweiz wohnhaft.