1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 23. Januar 2023 wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und verwies ihn für die Dauer von fünf Jahren des Landes unter Verzicht auf eine Ausschreibung im SIS. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 23. März 2023 focht der Beschuldigte das vorinstanzliche Urteil hinsichtlich der Landesverweisung an. 2.2. Im Einverständnis der Parteien wurde das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet (Art. 406 Abs. 2 StPO). Der Beschuldigte reichte am 31. Mai 2023 die schriftliche Berufungsbegründung ein.