2. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird bezüglich des Vorwurfs der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt. 3. Der Beschuldigte ist schuldig - der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB - des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG. 4. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 3 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34, Art. 42 Abs. 1 und 4, Art. 44 Abs. 1, Art. 47, Art. 49 Abs. 1 und Art. 106 StGB