6.4.4.2. Das erstinstanzliche Verfahren dauerte nach der Anklageerhebung am 19. Dezember 2018 bis am 18. Februar 2023 (Zustellung des begründeten Urteils) und damit sehr lang. Dies ist allerdings insbesondere durch die Abklärung des Ausstandes der Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts (vgl. Urteil des Obergerichts vom 14. Februar 2019 [GA 14 ff.]), Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf die Verhandlung (GA 19 f., 40 ff.) sowie die mehrfache Verschiebung der angesetzten Verhandlung wegen der Corona-Pandemie und wegen Krankheiten des Beschuldigten (vgl. GA 43 f., 49 f., 51 f., 57, 58, 60 f., 68 f.) sachlich begründet.