dass er in der Schweiz kein Motorfahrzeug lenken darf. 5.3.2. Weiter zu prüfen ist, ob er in der Schweiz ein Motorfahrzeug gelenkt hat. Der Beschuldigte verweigerte im vorinstanzlichen Verfahren dazu die Aussage weitgehend (UA 88 f.). Aus seinen Eingaben im Berufungsverfahren sowie seinen Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung geht jedoch hervor, dass er nicht bestreitet, am 5. September 2018 den Personenwagen seines Freundes F. mit dem Kontrollschild BS […] gelenkt zu haben und beim Grenzübergang Lysbüchel von einem Grenzbeamten kontrolliert worden zu sein (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3; vgl. auch Bericht der Kantonspolizei und der Grenzwachtkorps Basel