Dieser sei immer mehr in die Sache reingekommen und habe auf die Frage, was er mit den Nachteilen genau meine, gesagt, dass er nach Q. kommen wolle. Auf den Vorhalt, Mitarbeiter im Personenschaden fühlten sich durch seine Aussagen gefährdet, habe der Beschuldigte zu ihm gesagt «Sie werden das dann schon sehen, ich komme jetzt nach Q. und dann brauchen Sie Sanität, Feuerwehr und am Schluss können Sie dann die Polizei rufen.» (UA 166). C. bestätigte diese Angaben bei der bezirksgerichtlichen Verhandlung (GA 90 f.), bei der keine besondere der Auskunftsperson zugewandte - 13 -