Er (C.) habe sich die Sache angeschaut und festgestellt, dass dem Beschuldigten das Geld zuerst auf ein falsches Konto überwiesen worden sei. Er habe dann entschieden, den Beschuldigten anzurufen und zu sagen, dass sie das falsch gemacht hätten, der Fehler aber bereits behoben worden sei und der Beschuldigte keine Nachteile deswegen habe. Beim Anruf sei sogleich ein Redeschwall vom Beschuldigten gekommen und dieser habe gesagt, sie würden darauf hinarbeiten, dass es ihm schlechter gehe. Dieser sei immer mehr in die Sache reingekommen und habe auf die Frage, was er mit den Nachteilen genau meine, gesagt, dass er nach Q. kommen wolle.