Nachdem die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz gegen den Beschuldigten von der Kantonspolizei Basel-Stadt am 25. September 2018 übernommen (UA 137) und der Beschuldigte davon (spätestens) nach der Akteneinsicht am 15. November 2018 (hinsichtlich der Straftatbestände: Beschimpfung in Rheinfelden am 4. und 17. April 2018, Drohung am 28. August 2018 in Rheinfelden, Lenken eines Motorfahrzeuges trotz Aberkennung des Führerausweises am 5. September 2018 in Basel) gewusst hatte (vgl. UA 156), beanstandete er die Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg nicht unverzüglich und