Die Polizei wurde von C. von der L. Versicherung mit E-Mail vom 28. August 2018 über Drohungen des Beschuldigten informiert. Einen Strafantrag wollte C. zu diesem Zeitpunkt aber explizit noch nicht einreichen (Untersuchungsakten [UA] 86). Am 29. August 2018 erfolgte eine erste Einvernahme des Beschuldigten als Auskunftsperson, welcher Anzeigen gegen Mitarbeiter der L. Versicherung wegen «falscher Anschuldigung, Falschaussage, Unterlassung und Verdacht der Geldentziehung» in der gleichen Sache wie von C. geschildert einreichte (UA 90 Ziff.