3.3. Mit Berufungsantwort vom 27. März 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Abweisung der Berufung. 3.4. Mit Eingabe vom 22. April 2023 nahm der Beschuldigte zur Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft Stellung. 3.5. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 8. August 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Beschuldigte hat anlässlich der Berufungsverhandlung ein Ausstandsgesuch gegen die gesamte Gerichtsbesetzung gestellt.