h) den Spesen von Fr. 220.00 i) andere Auslagen Fr. 00.00 Total Fr. 3'120.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. h im Gesamtbetrag von Fr. 3'120.00 auferlegt. 3. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.»