(…)» 2. 2.1. Nachdem über den Ausstand der Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden entschieden worden war (Urteil des Obergerichts vom 14. Februar 2019) und die Hauptverhandlung nach mehreren (teilweise auf Antrag des Beschuldigten) verfügten Verschiebungen (wegen der Corona- Pandemie) am 12. September 2022 durchgeführt werden konnte, erkannte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden mit Urteil vom 4. Oktober 2022: «1. Das Verfahren wird bezüglich des Vorwurfs der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt.