Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, ein Motorfahrzeug gelenkt, obschon ihm der dafür notwendige Führerausweis entzogen worden ist. Der Beschuldigte wurde am Mittwoch, 05.09.2018, 04.15 Uhr, als Lenker des Personenwagens Honda, BS […], in 4056 Basel, Elsässerstrasse 265, Einreise Grenzübergang Basel-Lysbüchel durch das GWK kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Beschuldigte ein allgemeines Verwendungsverbot hat. Mit Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau vom 31.10.2011 -4-