Im Verlaufe des Nachmittags hat der Beschuldigte Hrn. C. angerufen. Da dieser nicht erreichbar war, hat C. den Beschuldigten kurze Zeit später zurückgerufen. Dabei hat der Beschuldigte gesagt: "Ich hatte heute Morgen einen Termin, deshalb musste ich das Gespräch abbrechen. Wissen Sie Herr C., mit dem Hinweis, Sie hätten das der Polizei gemeldet, machen Sie mir keine Angst. Sie wollen mich nicht wirklich kennen lernen! Zudem habe ich Zeugen, dass ich Ihnen gegenüber nie Drohungen und dergleichen ausgesprochen habe. Bei mir standen ca. 4 Personen, welche das bezeugen können."