- 1 Mobiltelefon Samsung, schwarz, inkl. SIM-Karte (zerbrochen, Display zersplittert) - 1 Mobiltelefon Wiko, weiss, inkl. SIM-Karte (Display defekt, Schutzabdeckung roségold) Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6. 6.1. Die Schadenersatzforderung der Privatklägerin A._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 6.2. Die Genugtuungsforderung der Privatklägerin A._____ wird abgewiesen. 6.3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin Gemeinde Z._____ einen Schadenersatz von Fr. 497.80 zu bezahlen.