1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Dossiers C._____, E._____ und F._____) - der mehrfachen Freiheitsberaubung - der versuchten Erpressung - der mehrfachen Drohung (Dossier 9) - der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung (Dossiers Klingeln an der Wohnungstüre und in den Weg stellen).