__ und F._____, der mehrfachen Freiheitsberaubung, der versuchten Erpressung sowie der mehrfachen Drohung (Dossier 9), betreffend welche Freisprüche ergehen, standen jedoch in einem engen sachlichen und zeitlichen und teilweise auch persönlichen Zusammenhang zur mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb diesbezüglich alle Untersuchungshandlungen notwendig waren und dem Beschuldigten diese Kosten aufzuerlegen sind. Weiter stand der Vorwurf der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung betreffend das Klingeln an der Wohnungstüre der Privatklägerin und dadurch, dass er sich ihr in den Weg