Der Beschuldigte wird nur teilweise schuldig gesprochen. Die Vorwürfe der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend die Dossiers C._____, E._____ und F._____, der mehrfachen Freiheitsberaubung, der versuchten Erpressung sowie der mehrfachen Drohung (Dossier 9), betreffend welche Freisprüche ergehen, standen jedoch in einem engen sachlichen und zeitlichen und teilweise auch persönlichen Zusammenhang zur mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb diesbezüglich alle Untersuchungshandlungen notwendig waren und dem Beschuldigten diese Kosten aufzuerlegen sind.