Die Vorinstanz hat den Beschuldigten verpflichtet, der Privatklägerin A._____ einen Schadenersatz von Fr. 743.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 2'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit 14. Oktober 2020 zu bezahlen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Zivilforderung der Privatklägerin A._____ sei abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (Berufungserklärung S. 2).