Nach dem Gesagten erscheint bereits für die zahlreichen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Busse von Fr. 1'000.00 angemessen. Diese Busse wäre aufgrund der weiteren Übertretungen (mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage) deutlich zu erhöhen, was aufgrund des Verschlechterungsverbots jedoch nicht infrage kommt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).