8001 Anhang OBV). Das Verschulden des Beschuldigten, der über mehrere Monate hinweg beinahe täglich drei Gramm Kokain konsumiert hat, wiegt damit klar schwerer als jenes bei einem einmaligen Konsum von Cannabis, der mit Ordnungsbusse von Fr. 100.00 geahndet wird. Nach dem Gesagten erscheint bereits für die zahlreichen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Busse von Fr. 1'000.00 angemessen.