Insgesamt ist hinsichtlich dieser weiteren Beschimpfungen je von einem noch leichten Tatverschulden und – bei isolierter Betrachtung – angemessenen Einzelstrafen von je 20 Tagessätzen Geldstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zwar zu berücksichtigen, dass sich diese insbesondere wiederholt gegen A._____ gerichtet haben. Ein - 43 -