8.5. 8.5.1. Für die Beschimpfungen, für welche von Gesetzes wegen eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen auszusprechen ist, ist der Beschuldigte mit einer Gesamtgeldstrafe zu bestrafen. 8.5.2. Die Einsatzstrafe ist für die Beschimpfung vom 13. November 2020 zum Nachteil von A._____ als konkret schwerste Beschimpfung festzusetzen.