Der Beschuldigte bestreitet, bis auf die Vermittlungshandlungen, den Hausfriedensbruch vom 8. April 2020, die Drohungen sowie die Sachbeschädigung, sämtliche ihm vorgeworfenen Delikte hartnäckig. Eine Strafminderung, wie sie einem von Anfang an vollumfänglich geständigen und nachhaltig einsichtigen Täter zugutekommt, ist unter diesen Umständen ausgeschlossen. Eine nachhaltige Einsicht und Reue, die über eine blosse Tatfolgenreue hinausgeht, ist nicht auszumachen. Im Gegenteil zeugt sein Nachtatverhalten (siehe dazu die seither ergangenen, rechtskräftigen Verurteilungen) davon, dass es sich beim Beschuldigten um - 41 -