Der Beschuldigte schrieb A._____: «Wart nur», wodurch diese befürchtete, der Beschuldigte würde sie erneut angreifen und verletzen, da er dasselbe bereits vor dem letzten Mal, als er sie verletzt habe, geschrieben habe. Durch diese Drohung, der Beschuldigte würde A._____ eine Verletzung zufügen, fühlte diese sich dermassen in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt, dass sie Massnahmen zu ihrem Schutz ergriff. So liess sie sich durch einen Freund begleiten, um ihren Sohn von dessen Training abzuholen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.3.2.2).