gegen ein hochwertiges Rechtsgut, entsprechend hoch ist die Verletzung des geschützten Rechtsguts zu veranschlagen. Der Beschuldigte verfügte über ein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit, wäre es ihm doch ohne Weiteres möglich gewesen, davon abzusehen, M._____ mittels Sprachnachrichten damit zu drohen, diesen zu verletzen. Es ist nicht ersichtlich, dass er aus einer subjektiv aussichtslos empfunden Lage heraus gehandelt hätte. Im Gegenteil ist erstellt, dass der Beschuldigte M._____ bedroht hat, weil es ihn geärgert hat, dessen Nummer auf dem Mobiltelefon von A._____ zu erblicken.