Leicht verschuldenserhöhend wirkt sich wiederum das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit, über welches er verfügte, aus. Es wäre ihm ohne Weiteres zuzumuten gewesen, darauf zu verzichten, die Badeanstalt zu betreten und sich stattdessen an einem frei zugänglichen Ort aufzuhalten. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, den Willen des Berechtigten zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit sein Verschulden.