Leicht verschuldenserhöhend ist das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit, über welches der Beschuldigte verfügte, zu berücksichtigen. Es wäre ihm ohne Weiteres zuzumuten gewesen, darauf zu verzichten, wiederholt mit seinem Fuss gegen die Balkontüre von A._____ zu treten und ihren Willen, ihn nicht in ihre Wohnung hineinlassen zu wollen, zu respektieren und sich ohne sein Mobiltelefon nachhause zu begeben bzw. dieses auf legalem Weg erhältlich zu machen.