_ eingeschlagen, bis der aus einer Aluminium-Verstrebung bestehende Wischmopp schliesslich zerbrochen ist. Er hat somit nicht aus eigenem Antrieb von einer Weiterverfolgung der Tat abgesehen, sondern lediglich deshalb aufgehört zuzuschlagen, weil der Wischmopp zerbrochen ist. Der Umstand, dass es bei einem blossen Versuch geblieben ist, ist deshalb nur leicht verschuldensmindernd mit 1 Monat zu veranschlagen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2015 vom 25. August 2015 E. 1.3).