begangenen Straftaten Freiheitsstrafen auszufällen. 8.4. 8.4.1. Die Einsatzfreiheitsstrafe ist für die H._____ und I._____ betreffende Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz als – bei gleichem Strafrahmen – konkret schwerstes Delikt festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte hat die Abnehmer H._____ und I._____ zum Zweck des Verkaufs von 10 Gramm Kokain (6.9 Gramm reiner Wirkstoff) durch D._____ an diesen vermittelt, woraufhin es in der Folge tatsächlich zu diesem Verkauf gekommen ist.