Anschuldigung und Führens eines Motofahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer teilbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.00 mit einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 110 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 1. Dezember 2017 wegen Fahrens eines Motofahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Fahrens ohne Berechtigung, grober Verletzung der Verkehrsregeln, falscher Anschuldigung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 24. Juni 2015 zu einer