So wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 23. April 2013 wegen Sachbeschädigung, versuchten Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 100.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 24. Juni 2015 wurde er wegen Sachbeschädigung, Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, mehrfacher Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfacher Beschimpfung, Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration, Hausfriedensbruchs, falscher