Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 23. April 2013 wegen Sachbeschädigung, versuchten Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 100.00 verurteilt.