___ aus Angst, der Beschuldigte könnte die Balkontüre eintreten, diese geöffnet habe. Als sie später ihre Wohnung habe verlassen wollen, habe der Beschuldigte sich ihr in den Weg gestellt, indem er sich vor die Wohnungstüre gestellt habe, wodurch er sie am Verlassen der Wohnung gehindert habe (Anklageziffer 2). - 26 -