Dem Beschuldigten kann nicht gefolgt werden, wenn er geltend macht, aus reiner Notwehr mit dem Wischmopp versucht zu haben, ihr das Messer, welches sie gehalten habe, aus der Hand zu schlagen (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 9 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Aus dem Rapport der Kantonspolizei vom 22. März 2021 geht hervor, dass A._____ auf ihrem Balkon gestanden und um Hilfe geschrien habe, weshalb durch die Drittpersonen J._____ und K._____ unabhängig voneinander je eine Meldung bei der Notrufzentrale erfolgt sei (UA act. 1267). Die Tatsache, dass A._____ von ihrem Balkon aus lautstark um Hilfe schreien musste, spricht gegen das Vorbringen des