Eine einfache Körperverletzung liegt bei Verletzungen der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die mindestens eine gewisse Behandlung und Heilungszeit erfordern, vor. Als Beispiele sind etwa Knochenbrüche, Hirnerschütterungen, Quetschungen mit Blutergüssen und Schürfungen sowie Störungen der psychischen Gesundheit, die einem eigentlichen Krankheitszustand gleichkommen, zu nennen. Gerade bei Blutergüssen, Schürfungen, Kratzwunden oder Prellungen ist die Abgrenzung zur Tätlichkeit nur schwer möglich. - 24 -