4.4. Betreffend die angeklagte Drohung, welche am 7. April 2021 auf einem Parkplatz zwischen der BP-Tankstelle in Wohlen und einem Lokal begangen worden sein soll, indem der Beschuldigte H._____ nachgerannt sei und diesen zu Fuss auf einer kurzen Strecke verfolgt habe, ist Folgendes festzuhalten: