Der Beschuldigte sei diesem nachgerannt und habe ihn zu Fuss auf einer kurzen Strecke verfolgt. Im Anschluss an diesen Vorfall habe sich der Beschuldigte zwecks Eintreibung der Schulden aus dem Kokainerwerb mindestens zweimal, einmal zusammen mit zwei unbekannten Personen, an den Wohnort des Vaters von H._____ in Fahrwangen begeben und habe an die Türe geklopft und geklingelt, um seiner zuvor gegenüber H._____ ausgesprochenen Ankündigung, dass dessen Vater und Familie für seine Schulden bluten müssten, Nachdruck zu verleihen. Weiter habe sich der Beschuldigte mindestens einmal an den Wohnort der Mutter von I._____ in X._____ begeben, um nach dem Aufenthalt von H.___