4.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 7. April 2021 auf einem Parkplatz zwischen der BP-Tankstelle in Wohlen und einem Lokal auf H._____ zu gerannt sei. Im Glauben daran, es könne infolge der offenen Forderung von Fr. 8'000.00 dasselbe wie im März 2021 in Rupperswil passieren, sei H._____ davongerannt. Der Beschuldigte sei diesem nachgerannt und habe ihn zu Fuss auf einer kurzen Strecke verfolgt.